Mit Urteil vom 18. Juni 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine für die arbeitsrechtliche Praxis bedeutsame Entscheidung getroffen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Juni 2025 – 7 AZR 50/24). Im Zentrum stand die Frage, ob die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auch dann zulässig bleibt, wenn der betreffende Arbeitnehmer während der Laufzeit des Vertrags in den Betriebsrat gewählt
Arbeitszeitbetrug zählt zu den schwerwiegendsten Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis – doch wie weit dürfen Arbeitgeber gehen, um solchen Vorwürfen nachzugehen? Mit Urteil vom 11. Februar 2025 (Az.: 7 Sa 635/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln ein deutliches Signal gesendet: Bei einem konkreten Verdacht dürfen Arbeitgeber auch auf eine Detektei zurückgreifen – und die Kosten dafür können dem
Ein scheinbar alltägliches Missgeschick – verschluckt beim Kaffeetrinken, gestürzt und verletzt – hat nun das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt beschäftigt. In seinem Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. L 6 U 45/23) stellte das Gericht klar: Selbst ein solcher Vorfall kann unter bestimmten Umständen einen Arbeitsunfall darstellen – sofern der Kaffeegenuss betrieblichen Zwecken dient. Das Urteil wirft
Arbeitgeber müssen sei Januar 2025 nicht mehr für alle Arbeitsplätze eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Mutterschutzgesetzes durchführen. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung bleibt bestehen, jedoch besteht kein genereller Zwang mehr, jede Tätigkeit präventiv zu analysieren. Der Fokus liegt auf ausgewählte oder risikobehaftete Stellen. Chancen und Risiken Entlastung: Weniger bürokratischer Aufwand für Unternehmen. Gefährdungspotenzial: Arbeitgeber dürfen