Arbeitgeber müssen sei Januar 2025 nicht mehr für alle Arbeitsplätze eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Mutterschutzgesetzes durchführen. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung bleibt bestehen, jedoch besteht kein genereller Zwang mehr, jede Tätigkeit präventiv zu analysieren. Der Fokus liegt auf ausgewählte oder risikobehaftete Stellen. Chancen und Risiken Entlastung: Weniger bürokratischer Aufwand für Unternehmen. Gefährdungspotenzial: Arbeitgeber dürfen
Seit dem 1. Januar 2025 ist es Arbeitgebern in Deutschland erlaubt, Arbeitszeugnisse elektronisch auszustellen – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stimmt dem zu. Grundlage dafür ist die Neuregelung von § 109 Abs. 3 GewO im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Erstmals ist damit die elektronische Form nicht mehr ausgeschlossen. Formale Anforderungen: Zustimmung und qualifizierte Signatur Zustimmung des Mitarbeiters Das
Hintergrund: Überraschende Kündigung trotz Zusage Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte im Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. 3 SLa 317/24) über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Wirtschaftsjurist trotz mündlicher Übernahmezusage kurz vor Ablauf der Probezeit eine Kündigung erhielt. Der Arbeitgeber – vertreten durch den dienstvorgesetzten Prokuristen – hatte dem Angestellten noch fünf Wochen