Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung bei Fehlern im BEM-Verfahren
(Landesarbeitsgericht Baden‑Württemberg, Urteil vom 14.01.2025 – Az. 15 Sa 22/24) Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat entschieden: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) fehlerhaft durchgeführt wurde. Arbeitgeber tragen die volle Verantwortung – auch dann, wenn ein externer Dienstleister das Verfahren übernimmt. Worum ging es im Fall? Ein Arbeitnehmer war über längere


