Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung kann unwirksam sein
Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen können unter Umständen unwirksam sein. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG) letztinstanzlich in einem Urteil vom 1. März 2022. Der Arbeitnehmer sei aufgrund einer zu weitgehenden Rückzahlungsklausel unangemessen benachteiligt. Dabei entschieden die Erfurter Richter nur über die Klausel des konkreten Einzelfalls, eine generelle Unwirksamkeit liegt nicht vor. Eine viel beachtete Entscheidung zu