Newsblog | Kanzlei Haas und Kollegen

Resturlaub zum Jahresende – Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht

Resturlaub zum Jahresende – Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht

Viele Arbeitnehmer fragen sich, was mit ihrem Resturlaub passiert, wenn das Kalenderjahr endet. Die Antwort ist nicht nur für Beschäftigte, sondern ebenso für Arbeitgeber von Bedeutung, weil sie gesetzliche Mitwirkungspflichten und mögliche Übertragungsfristen kennen müssen. Grundsätzlich gilt: Urlaub dient der Erholung im laufenden Jahr, doch es gibt wichtige Ausnahmen und rechtliche Feinheiten, die diesen Grundsatz
BAG: Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte

BAG: Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (Az. 5 AZR 118/23), dass Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Es ist nicht zulässig, den Zuschlag erst dann zu zahlen, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erreicht wird. Damit hat das BAG eine weit verbreitete Praxis in Tarifverträgen und betrieblichen Regelungen verworfen.   Warum

Was ist der Sinn des Geschäftsgeheimnisgesetzes?

Geschäftsgeheimnisgesetz – einfach erklärt

Im internationalen Rechtssystem werden nicht nur die bestehenden Rechte an materiellen Gütern geschützt. Auch immaterielle Güter wie Marken und Patente genießen einen hohen Stellenwert. Neben diesen konkreten immateriellen Gütern besteht im Wirtschaftsleben auch ein Schutz für Geschäftsgeheimnisse. Auf diese sind Unternehmen in besonderem Maße angewiesen, um sich am Markt gegen die Konkurrenz zu behaupten. In
Geschlechtsbedingte Entgelt­benachteiligung: Neues BAG-Urteil stärkt Rechte von Beschäftigten

BAG stärkt Equal-Pay: Geschlechtsbedingte Entgelt­benachteiligung

Das BAG hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) klargestellt: Wenn eine Frau bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger verdient als ein vergleichbarer männlicher Kollege, reicht das aus, um eine geschlechtsspezifische Entgeltbenachteiligung zu vermuten. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen nachweisen, warum die Entgeltunterschiede gerechtfertigt sind — andernfalls drohen Nachforderungen. Für

Rundbrief für Mandanten der Kanzlei Haas und Kollegen

Mandantenbrief Dezember 2025

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im Dezember 2025 unter anderem: Für alle Steuerpflichtigen: Zahlungen in die Erhaltungsrücklage Für Immobilien-Gesellschaften: Keine erweiterte Grundbesitzkürzung bei Veräußerung des gesamten

BAG-Urteil: Probezeit in befristeten Verträgen – keine starren Grenzen mehr

BAG-Urteil: Probezeit in befristeten Verträgen – keine starren Grenzen mehr

Mit seinem Urteil vom 30. Oktober 2025 (Az. 2 AZR 160/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die bislang häufig genutzte Faustformel für Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen über Bord geworfen. Ein starrer Prozentsatz der Befristungsdauer ist nicht mehr zulässig. Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Warum dieses Urteil relevant ist Bislang haben viele Gerichte und Arbeitgeber

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