Vorsicht bei Überbrückungshilfen: Rückforderung und Bußgeld bei Nichteintragung im Transparenzregister
Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft getreten. Mit dem TraFinG wird die Meldung zum Transparenzregister für alle Gesellschaften verpflichtend – auch für Gesellschaften, für die bisher eine Meldung zum Transparenzregister nicht erforderlich war. Das Transparenzregister wird dadurch zu einem sogenannten Vollregister. Die Meldepflicht trifft somit auch Gesellschaften, bei denen sich die